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Als Projekt, welches unter anderem aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen finanziert wird, müssen die Teilnehmenden an unseren Workshops, Seminaren und Coachings folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Du kommst aus dem akademischen Umfeld UND
  2. Du planst, Dein Gründungsvorhaben im Freistaat Sachsen umzusetzen UND
  3. Dein zu gründendes Unternehmen darf noch nicht am Markt aktiv sein.

Die Förderbedingungen kannst Du auf der Webseite des Freistaates Sachsen nachlesen.

zu 1) hierzu zählst Du, wenn Du (nachweisbar)

  • studierst oder in den studiert hast (Nachweis durch Studierendenausweis oder Abschlussurkunde) ODER
  • wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in einer Hochschule oder Forschungseinrichtung (gewesen) bist
    (Nachweis durch Dienstausweis oder Arbeitsvertrag)
  • promovierst / Deine Promotion abgeschlossen hast (Nachweis durch Promotionsurkunde o.ä.)

zu 2)

  • selbsterklärend 😉

zu 3)

  • eine Überführung einer Neben- in eine Haupterwerbsgründung kann unterstützt werden
  • das erschließen neuer Geschäftsfelder ist unterstützungsfähig
  • das Bedienen erster Testkunden ist nicht schädlich
  • eine vorhandene Gewerbeanmeldung (damit man bspw. ein Angebot von potenziellen Lieferant:innen anfragen kann) ist nicht schädlich
  • das Gründen eines Unternehmens im Zuge eines Gründerstipendiums oder einer ähnlichen Förderung ist unschädlich

Unsicher, ob Du die Voraussetzungen erfüllst?

Frage einfach einen Coach in Deiner Nähe oder schreibe eine E-Mail an info@smile.uni-leipzig.de Merke: Lieber einmal zu viel gefragt, als einmal zu wenig.